Oder kombinieren Sie die Arbeitnehmerüberlassung mit einer evtl. späteren Übernahme. - Wir suchen den Mitarbeiter speziell für Ihre Anforderungen und schließen mit Ihnen einen AÜG-Vertrag. Mit flexibel gehandhabtem Übernahmezeitpunkt aber frühestens nach einem Jahr, wechselt der Mitarbeiter als Angestellter zu Ihnen. Für beide Seiten, d.h. für Sie als auch für den Mitarbeiter besteht keine feste Verpflichtung für den Wechsel.
Ihre Vorteile: Eintrittstermin flexibel steuerbar und eine quasi verlängerte Probezeit nach Ihren Bedürfnissen, die aber nicht zu Lasten des Mitarbeiters geht. Entscheiden Sie sich nicht für eine Übernahme, so bleibt er fest angestellter Mitarbeiter unseres Hauses.
|